Mitgliedschaft

Die Modalitäten der Mitgliedschaft in der Gesellschaft regelt § 3 der Satzung. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten.

Die Neuaufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt nach schriftlicher Empfehlung eines Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder und wird nach schriftlicher Bestätigung durch den Vorstand wirksam. Bei Neuaufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des kalenderjährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrages erhoben.

Aktuelle Mitgliedsbeiträge

für das Geschäftsjahr für das Kalenderjahr
50 € je 25 €
Studenten: 25 € Studenten: je 12,50 €